Leipzig, den 23.01.2020
+++ Untersuchungsgefangener aus JVA Leipzig entlassen +++ Hungerstreik
mit Teilerfolg beendet +++ Interview mit Néstro +++
Am sechsten Tag seines Hungerstreiks wurde Néstro gestern aus der JVA
Leipzig entlassen. Wie zuvor berichtet, handelt es sich bei Néstro um
einen der Angeklagten im Kontext der Silveter-Krawalle am Connewitzer
Kreuz.
Absurderweise begründete der Haftrichter am gestrigen Tag die
Freilassung mit den selben Gründen, die drei Wochen zuvor durch den
Anwalt angeführt und seitens des Haftrichters abgelehnt wurden – und das
einen Tag vor der geplanten Haftprüfung am heutigen Donnerstag.
Nach seiner Freilassung erklärte Néstro den Hungerstreik für beendet.
Seine Forderung nach der Freilassung der drei Untersuchungsgefangenen
bestehe zwar weiterhin, er habe aber „zumindest einen Teilerfolg
erlangt“. Néstro erklärt weiter, dass die Fortsetzung des Hungerstreiks
für ihn „außerhalb der Knastmauern keinen Sinn ergibt“.
Für uns ist die Entlassung von Néstro ein klares Zeichen, dass die
Staatsanwaltschaft nach der Veröffentlichung des Hungerstreiks ihre
fadenscheinige Begründung der Untersuchungshaft nicht weiter aufrecht
erhalten konnte. Der Rechtsanwalt von Néstro schrieb zuvor in einer
Presseerklärung, dass er die Untersuchungshaft für rechtswidrig hält und
daher einen sofortige Freilassung geboten sei. Darüber hinaus besteht
die Haltlosigkeit der Haft für die anderen beiden Silvester-Gefangenen
fort.
Entgegen des Dementis der JVA Leipzig bestätigte Néstro in einem gestern
geführten Interview (angehängt), dass er sich sechs Tage im Hungerstreik
befand. Aus Sorge vor Konsequenzen musste er jedoch JVA-intern anonym
bleiben. Auch darüber hinaus scheinen sächsische Justiz-Anstalten nur
bedingt in der Lage zu sein, ausreichend Fürsorge für die Gefangenen zu
tragen, was beispielsweise durch den Tod zweier Häfltinge im letzten
Jahr in der JVA Leipzig oder die jüngste Aufdeckung von acht
Tuberkulosefällen in der JVA Chemnitz belegt wird.
Wir, das Solidaritätskomitee 31.12., stellen fest, dass Néstros
Hungerstreik den Repressionsapparat so unter Druck gesetzt hat, dass
eine Freilassung unumgänglich war. Auch, wenn Néstros Forderungen nach
der Freilassung aller drei Gefangenen noch nicht erfüllt ist, hat er
hier zumindest einen Teilerfolg erlangt.
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